Wer? Was? Wo? Wann? Wie?
Lieferungen oder Leistungen durch › den lieben guten Weihnachtsmann Claudius, nachfolgend »Weihnachtsmann« genannt, erfolgen ausschließlich auf der Basis der nachfolgenden Auftragsbedingungen.
Dazu werden zwischen »Weihnachtsmann« und Auftraggeber folgende Vereinbarungen getroffen:
1. Vertragsabschluss
Der »Weihnachtsmann« und der Auftraggeber schließen einen verbindlichen Vertrag. Dieser Vertrag beinhaltet Auftrittsart, Auftrittsort, Auftrittszeitpunkt, Höhe des Entgelts und kann schriftlich, in Ausnahmefällen auch mündlich, geschlossen werden.
2. Geistiges Eigentum
Ideen und Konzepte oder Geschichten sind grundsätzlich geistiges Eigentum vom »Weihnachtsmann«. Die Nutzung der künstlerischen Inhalte und des Namens vom »Weihnachtsmann« durch den Auftraggeber bedarf ausdrücklich einer Vereinbarung zwischen Auftraggeber und »Weihnachtsmann«. Soweit künstlerische Programme urheberrechtsfähig sind, bleibt der »Weihnachtsmann« Urheber.
Die vom »Weihnachtsmann« dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen (Flyer, Unterlagen usw.) sind geistiges Eigentum vom »Weihnachtsmann« und dürfen nicht ohne vorherige Zustimmung des »Weihnachtsmann« kopiert und/oder Dritten zugänglich gemacht werden. Eine unbefugte Verwendung oder Weitergabe zieht Regressansprüche nach sich.
3. Rücktritt
Storniert der Auftraggeber den Vertrag, gelten folgende Kostenregelungen:
Bei Vertragsabschluss fallen 50% des vereinbarten Entgelts an,
45 bis 22 Tage vor dem Vertragserfüllungstermin fallen 60% des vereinbarten Entgelts an,
21 bis 8 Tage vor dem Vertragserfüllungstermin fallen 80% des vereinbarten Entgelts an,
7 bis 0 Tage vor dem Vertragserfüllungstermin werden 100% des vereinbarten Entgelts fällig.
Im Einzelfall kann der »Weihnachtsmann« auf die Anwendung dieser Kostenregelung verzichten. Da mit einer Zusage weitere Anfragen Dritter für einen bestimmten, zugesagten Termin abgelehnt werden, ist jedoch von der Anwendung der Kostenregelung grundsätzlich auszugehen.
Der »Weihnachtsmann« kann jederzeit von einem Vertrag zurücktreten, wenn vom Auftraggeber Anforderungen gestellt werden, die bei Vertragsabschluss nicht vereinbart waren oder seinem - auf absolute Glaubwürdigkeit beruhenden - Gesamt-Konzept vom »lieben guten Weihnachtsmann Claudius« widersprechen.
Bei umfangreicheren Aufnahmen bzw. Produktionen, z. B. Fotoshootings oder Studioaufnahmen, ist zuvor der Ablauf zwischen Auftraggeber und »Weihnachtsmann« nicht nur grob, sondern detailliert festzulegen. Hat der Auftraggeber bestimmte Wünsche, sind diese gegenüber dem »Weihnachtsmann« zu äußern. Eine praktische Umsetzung der Auftraggeber-Wünsche erfordert jedoch eine ausdrückliche Zustimmung vom »Weihnachtsmann«. Ein Rücktritt bleibt dem »Weihnachtsmann« insoweit jederzeit vorbehalten.
Sind Auftrittsorte bei Vertragsabschluss vom Auftraggeber nicht konkret benannt, so kann der »Weihnachtsmann« bei Nichtgefallen auch noch »vor Ort« - ohne weitere Angabe von Gründen - vom Vertrag zurücktreten.
Bei Außeneinsätzen hat der Auftraggeber für den »Weihnachtsmann« mindestens einen geeigneten Unterstand vorzuhalten, der dem »Weihnachtsmann« Schutz vor Regen/Hagel, Schnee/Eis, Wind/Sturm oder Rauch/Ruß bietet. Ist dies nicht gegeben, kann der »Weihnachtsmann« seinen Einsatz jederzeit abbrechen.
Das Rücktrittsrecht gilt auch bei schlechten Straßenverhältnissen, extremer Witterung (insbesondere bei amtlichen Warnungen des Deutschen Wetterdienstes aller Gefahrenstufen), kurzfristig eingetretener Krankheit sowie im Falle »mangelnder Mitwirkung«. Letzteres bezieht sich auch auf Informationen, die für einen Auftritt notwendig sind, aber dem »Weihnachtsmann« vom Auftraggeber nicht rechtzeitig oder nicht hinreichend zur Verfügung gestellt werden.
4. Gutscheinlösung
Im Falle behördlicher Anordnungen/Auflagen, die dem »Weihnachtsmann« die Leistungserbringung bzw. dem Auftraggeber die Leistungsabnahme in der Zeit vom 26.11.2024 bis zum 6. Januar 2025 unmöglich machen, gilt für alle Lieferungen/Leistungen des »Weihnachtsmann« eine Gutscheinlösung.
Folgedessen würde eine ggf. bereits geleistete Vorauszahlung in Form einer Gutschrift ins Folgejahr »zur Verrechnung« übertragen. Sollte aufgrund behördlicher Anordnungen/Auflagen auch in 2025, die Leistungserbringung bzw. -abnahme nicht möglich sein, erfolgt im Januar 2026 eine Erstattung in Höhe des Wertes des nicht genutzten Teils. Zum genutzten Teil zählen z. B. die Kosten für das obligatorische Vorgespräch am Ort des Auftritts und die individuell erstellte persönliche Videobotschaft des Weihnachtsmannes.
5. Infektionsschutzmaßnahmen
Der »Weihnachtsmann« hat ein Schutz- und Hygienekonzept erarbeitet, welches sich bereits 2020/21/22 bestens bewährt hat und dem Auftraggeber kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Für deren Umsetzung – nunmehr in einer abgemilderten Form – ist der Auftraggeber (hier: in seiner Funktion als Gastgeber) weiterhin verantwortlich.
Für eine Verwendung einer Videobotschaft im kommerziellen Rahmen gilt, dass die Nutzung auf einen Zeitraum von drei Monaten ab Zugang der Videobotschaft beim Auftraggeber beschränkt ist. Anschließend muss die erworbene Videobotschaft von allen Online-Plattformen entfernt werden. Ansonsten darf die Videobotschaft vom Auftraggeber für kommerzielle Zwecke weltweit eingesetzt werden. Dies umfasst ausschließlich die Nutzung des Videos in der Kommunikation mit Geschäftspartnern und Kunden über Social Media Plattformen, Messenger Diensten oder der eigenen Website bzw. der Einsatz in digitalen Werbeanzeigen im Internet, z. B. Online-Werbung auf Social Media oder anderen.
7. Terminoption
Mit der Abgabe einer Termin-Option ist der »Weihnachtsmann« bzw. sind Aktionen für den Auftraggeber reserviert. Ein Rechtsanspruch auf einen bestimmten Termin besteht jedoch nicht.
8. Einsatzzeit, Verzögerung oder Verschiebung des Auftritts
Die Auftrittsdauer erfolgt innerhalb des vereinbarten Zeitrahmens, es sei denn, der »Weihnachtsmann« kann den Auftrittsort durch höhere Gewalt (z.B. schlechte Straßenverhältnisse, extreme Witterung, starker Straßenverkehr, Demonstrationen, kurzfristig eintretende Krankheit) nicht rechtzeitig oder gar nicht erreichen.
Der »Weihnachtsmann« nennt dem Auftraggeber nach erfolgter Tourenplanung im Vorgespräch einen genaueren Zeitpunkt seines Eintreffens bzw. ein Zeitfenster von 30 Minuten. Bei voraus zu sehenden Verspätungen von mehr als 45 Minuten informiert der »Weihnachtsmann« von der Tour oder Anfahrt aus.
9. Rechte an Bild-, Ton-, Videomaterial
Mit der Buchung vom »Weihnachtsmann« ist kein Recht an der Vermarktung des dabei entstehenden Bildmaterials verbunden. Eine kommerzielle Nutzung von Bild-, Ton- oder Videomaterial, das vom »Weihnachtsmann« während einer Veranstaltung oder eines Auftritts aufgenommen wird, ist ausgeschlossen bzw. bedarf vor der Veranstaltung oder einem Auftritt (ggfls. auch danach) einer Freigabe durch den »Weihnachtsmann«. Alle Rechte am Bildmaterial liegen beim »Weihnachtsmann«; nur Bild-, Ton- oder Videomaterial zur privaten Nutzung ist davon ausgenommen.
10. GEMA
Evtl. anfallende GEMA-Gebühren sind vom Auftraggeber zu tragen und an die GEMA abzuführen.
11. Schadenshaftung
Der »Weihnachtsmann« übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für den Ausfall seiner Person bzw. Auftritte im Falle von höherer Gewalt wie z.B. Krankheit, Unfall oder plötzlich ändernde Witterungsverhältnisse (Schnee und Glatteis). In diesem Fall bemüht sich der »Weihnachtsmann« um gleichwertigen Ersatz. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht. Für einen dadurch ausgefallenen Auftrittstermin wird - insoweit bereits eine Entgeltzahlung erfolgte - der voraus gezahlte Betrag in voller Höhe zurückerstattet.
Der Auftraggeber haftet vollumfänglich für Schäden, die fahrlässig oder grob fahrlässig an der Dekoration, dem Kostüm oder an Ausrüstungsgegenständen des »Weihnachtsmann« während eines Auftritts entstehen.
12. Angebote
Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich bis zum Erhalt einer schriftlichen Auftragsbestätigung.
13. Entgelte
Entgeltänderungen, Druckfehler und sonstige Irrtümer sind vorbehalten. Das Entgelt wird mit der Auftragsbestätigung an den Auftraggeber festgelegt. Das Entgelt wird dem »Weihnachtsmann« spätestens nach erfolgtem Auftritt ausgezahlt. Die in der Auftragsbestätigung genannten Entgelte sind für den »Weihnachtsmann« und Auftraggeber bindend.
14. Zahlungsbedingungen
Die vertraglich vereinbarten Zahlungen sind spätestens zum Zeitpunkt des Auftritts - in bar - zu leisten. Für geschäftliche oder öffentlich-rechtliche Auftraggeber ist mit Erhalt der Auftragsbestätigung eine Vorauszahlung in Höhe von 50% des vereinbarten Entgelts unmittelbar fällig.
Für neue private Auftraggeber ist spätestens am Tag des Vorgesprächs eine Vorauszahlung in Höhe des vereinbarten Entgelts zu leisten. Entweder per Überweisung oder in bar. Bei Barzahlung erhalten die Auftraggeber eine ordnungsgemäße Quittung. Bei erneuter Buchung in Folgejahren reduziert sich die Vorauszahlung auf 50%. Ungerade Vorauszahlungsbeträge sind auf die nächsten 5 Euro aufzurunden.
Andere Zahlungsmodalitäten können vereinbart werden. Dennoch gilt generell bei nicht fristgerechter Zahlung, dass der »Weihnachtsmann« sein Rücktrittsrecht wahrnimmt und dieser seinen Auftritt absagen kann.
15. Nebenabsprachen
Alle getroffenen Nebenabsprachen bedürfen der Schriftform.
16. Wirksamkeit
Sollte eine Bestimmung eines durch den »Weihnachtsmann« abgeschlossenen Vertrages oder der AGB im Ganzen oder in Teilen unwirksam sein, so wird der übrige Teil des Vertrages bzw. der AGB in seinen Inhalten davon nicht berührt.
17. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Kiel.
Ansprüche seitens des Auftraggebers sind schriftlich darzulegen.
Stand: 24. Juli 2024